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Deutsche E-Rechnung: Welche Übergangsfristen KMU kennen müssen

von Claribill Redaktion·28. Juni 2026·7 Min. Lesezeit
Geschäftsführerin plant Übergangsfristen für die deutsche E-Rechnung

Kurzantwort: Für in Deutschland ansässige Unternehmen wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich schrittweise verpflichtend. Ab 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich elektronische Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: In vielen Fällen dürfen Papier- oder PDF-Rechnungen noch bis Ende 2026 verwendet werden, kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro haben unter bestimmten Voraussetzungen Zeit bis Ende 2027. Ab 2028 ist die E-Rechnung im betroffenen deutschen B2B-Bereich grundsätzlich der Regelfall.

Für KMU in Österreich ist wichtig: Die deutsche Regelung betrifft nicht automatisch jede Rechnung an ein deutsches Unternehmen. Entscheidend ist, ob der Umsatz unter die deutsche Pflicht für inländische B2B-Umsätze fällt. Österreich hat derzeit keine gleichartige allgemeine E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Rechnungen; für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten aber eigene Vorgaben, etwa eb-Interface beim Bund.

Dieser Beitrag ordnet die E-Rechnung Übergangsfristen Deutschland ein, zeigt einen praktischen Ablauf für KMU und nennt typische Fehlerquellen. Grundlage sind insbesondere die FAQ des deutschen Bundesfinanzministeriums zur verpflichtenden E-Rechnung sowie die Informationen der EU-Kommission zu VAT in the Digital Age, kurz ViDA.

1. Einordnung: Warum die E-Rechnung jetzt auf die Agenda gehört

Die E-Rechnung ist mehr als eine Rechnung, die per E-Mail versendet wird. Nach deutschem Verständnis ist eine elektronische Rechnung künftig eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das elektronisch verarbeitet werden kann. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931 oder ein damit interoperables Format. Ein einfaches PDF erfüllt diese Anforderung nicht, weil die Rechnungsdaten darin nicht zwingend strukturiert auslesbar sind.

Für KMU ist diese Unterscheidung praktisch relevant. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren bereits von Papier auf PDF umgestellt und betrachten das als Digitalisierung. Für die neue deutsche E-Rechnungspflicht reicht das in den betroffenen Fällen nicht mehr aus. Benötigt werden Formate wie XRechnung oder hybride Formate wie ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X, sofern sie die erforderlichen strukturierten Daten enthalten.

Deutschland führt die Pflicht nicht isoliert ein. Die Entwicklung passt in die europäische Linie, Umsatzsteuerprozesse stärker zu digitalisieren. Die EU-Kommission verfolgt mit VAT in the Digital Age das Ziel, Melde- und Rechnungsprozesse innerhalb der EU stärker zu harmonisieren. Die deutsche Regelung startet allerdings bereits vor den künftigen ViDA-Pflichten und hat eigene Übergangsregeln.

Für Geschäftsführung, Inhaberinnen und Inhaber sowie Buchhaltung bedeutet das: Warten bis Ende 2027 ist in vielen Fällen keine gute Strategie. Auch wenn das Ausstellen einer E-Rechnung noch übergangsweise aufgeschoben werden kann, beginnt die Empfangspflicht bereits 2025. Zudem werden größere Geschäftspartner häufig früher auf strukturierte Rechnungen bestehen, weil sie ihre eigenen Prozesse umstellen.

2. Die Übergangsfristen in Deutschland im Überblick

Die wichtigsten E-Rechnung Übergangsfristen Deutschland lassen sich in zwei Bereiche trennen: Empfang und Ausstellung. Beim Empfang gibt es deutlich weniger Spielraum als beim Ausstellen.

ZeitraumWas gilt in Deutschland?Praktische Bedeutung für KMU
Ab 1. Jänner 2025Unternehmen müssen im betroffenen inländischen B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.Die Buchhaltung sollte XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X annehmen, prüfen und archivieren können.
2025 und 2026Papier- und sonstige elektronische Rechnungen, etwa PDF, dürfen für betroffene Umsätze übergangsweise weiterhin ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Empfänger zustimmt.Viele KMU können ihre Ausgangsrechnungen noch nicht sofort umstellen, sollten aber aktiv planen.
2027Unternehmen mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von höchstens 800.000 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen.Kleinere KMU erhalten zusätzliche Zeit. Die Umsatzgrenze und die konkreten Voraussetzungen sollten geprüft werden.
Ab 2028Für betroffene inländische B2B-Umsätze ist die E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend.Rechnungsprozesse sollten spätestens dann vollständig auf strukturierte Formate vorbereitet sein.

Wichtig ist die Reichweite der deutschen Pflicht. Sie betrifft nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums insbesondere Rechnungen über steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Nicht jede Rechnung an einen deutschen Kunden fällt automatisch darunter. Grenzüberschreitende Sachverhalte, B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise sind gesondert zu prüfen.

Für Österreich gilt eine andere Ausgangslage. Ein österreichisches KMU, das aus Österreich an ein deutsches Unternehmen liefert oder leistet, sollte nicht pauschal davon ausgehen, dass die deutsche inländische B2B-Pflicht unmittelbar greift. Entscheidend sind Leistungsort, Ansässigkeit, umsatzsteuerliche Behandlung und die konkrete Vertragsbeziehung. Gleichzeitig kann es geschäftlich sinnvoll sein, E-Rechnungen verarbeiten zu können, wenn deutsche Kunden diese bevorzugen oder verlangen.

Österreich kennt bereits verpflichtende elektronische Rechnungen in bestimmten öffentlichen Beschaffungssituationen, insbesondere bei Rechnungen an den Bund. Dort ist eb-Interface ein zentraler Standard. Diese österreichischen B2G-Vorgaben sind aber nicht mit der neuen deutschen B2B-Pflicht gleichzusetzen.

3. Umsetzbarer Ablauf für KMU: In sechs Schritten zur Vorbereitung

Die Umstellung wird einfacher, wenn Sie sie nicht als reines IT-Projekt behandeln. Betroffen sind Verkauf, Buchhaltung, Steuerberatung, Archivierung und teilweise Einkauf. Ein praktikabler Ablauf sieht so aus:

  1. Rechnungsarten erfassen: Listen Sie auf, welche Rechnungen Sie ausstellen und empfangen: Inland, Ausland, B2B, B2C, öffentliche Auftraggeber, wiederkehrende Leistungen, Gutschriften und Anzahlungen.
  2. Deutschland-Bezug prüfen: Markieren Sie alle Vorgänge mit deutschem Bezug. Unterscheiden Sie, ob Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist oder aus Österreich, der Schweiz oder einem anderen Staat an deutsche Kunden fakturiert.
  3. Formate festlegen: Klären Sie, welche Formate Ihre Kunden und Lieferanten verwenden. In Deutschland sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD/Factur-X relevant. Für österreichische B2G-Fälle kann eb-Interface erforderlich sein.
  4. Empfang ab 2025 sicherstellen: Richten Sie einen Prozess ein, mit dem strukturierte Rechnungen nicht nur im E-Mail-Postfach landen, sondern geprüft, verbucht und revisionssicher archiviert werden.
  5. Ausgangsrechnungen priorisieren: Beginnen Sie mit Kundengruppen, die viele Rechnungen erhalten oder selbst früh umstellen. Prüfen Sie Stammdaten wie UID, USt-IdNr., Adressen, Steuerschlüssel und Leistungsbeschreibungen.
  6. Steuerberatung und Software einbinden: Stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab, welche Daten benötigt werden. Prüfen Sie bei Ihrer Faktura- oder Buchhaltungssoftware, etwa Claribill, welche Formate und Prozesse tatsächlich unterstützt werden, statt Funktionen anzunehmen.

Ein Beispiel: Ein deutsches Beratungsunternehmen mit 15 Mitarbeitenden stellt monatlich Rechnungen an andere deutsche Unternehmen. Für 2025 und 2026 kann es unter den Übergangsregeln gegebenenfalls noch PDF-Rechnungen senden, sofern der Empfänger zustimmt. Trotzdem muss es ab 2025 E-Rechnungen seiner Lieferanten empfangen können. Wenn ein größerer Kunde bereits 2025 XRechnung verlangt, wird aus der gesetzlichen Übergangsfrist schnell eine geschäftliche Anforderung.

Ein zweites Beispiel: Ein österreichisches Handelsunternehmen liefert Waren an deutsche Geschäftskunden, ist aber nicht in Deutschland ansässig. Hier sollte nicht vorschnell die deutsche Inlandspflicht unterstellt werden. Trotzdem kann es sinnvoll sein, strukturierte Rechnungen anbieten zu können, wenn deutsche Kunden ihre Eingangsrechnungsprozesse entsprechend ausrichten. Die umsatzsteuerliche Einordnung, etwa innergemeinschaftliche Lieferung oder andere Leistungsarten, sollte mit der Steuerberatung geklärt werden.

4. Häufige Fehlerquellen bei Fristen, Formaten und Archivierung

Die größte Fehlerquelle ist die Gleichsetzung von PDF und E-Rechnung. Ein PDF per E-Mail ist eine elektronische Übermittlung, aber nicht automatisch eine E-Rechnung im Sinne der deutschen Neuregelung. Entscheidend ist der strukturierte Datensatz.

Eine zweite Fehlerquelle betrifft die Übergangsfristen. Sie verschieben nicht die Empfangspflicht. Wer ab 2025 eine zulässige E-Rechnung erhält, sollte sie verarbeiten können. Es reicht nicht, dem Lieferanten mitzuteilen, dass man erst ab 2028 umstellt.

Drittens werden grenzüberschreitende Fälle häufig vermischt. Österreichische und deutsche Regeln sind getrennt zu betrachten. Ein österreichisches Unternehmen muss deutsche Pflichten nicht allein deshalb anwenden, weil der Kunde in Deutschland sitzt. Umgekehrt kann ein deutsches Unternehmen mit österreichischen Lieferanten interne Anforderungen festlegen, die über die gesetzliche Mindestpflicht hinausgehen.

Viertens wird die Archivierung unterschätzt. Strukturierte Rechnungen müssen so aufbewahrt werden, dass sie während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist lesbar, vollständig und unverändert verfügbar sind. In Deutschland sind dabei insbesondere die GoBD zu beachten; in Österreich sind unter anderem BAO § 132 und, je nach Fall, weitere Aufbewahrungsvorschriften relevant. Die konkrete Ausgestaltung sollte mit Steuerberatung und IT abgestimmt werden.

Fünftens sind Stammdaten oft nicht sauber genug. Eine E-Rechnung ist nur so gut wie ihre Datenbasis. Fehlerhafte USt-IdNr., fehlende Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern, unklare Leistungszeiträume oder falsche Steuerschlüssel führen dazu, dass Rechnungen abgelehnt oder manuell nachbearbeitet werden müssen.

5. Checkliste und FAQ für die nächsten Schritte

Checkliste für KMU

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist oder deutsche Betriebsstätten hat.
  • Trennen Sie deutsche Inlandssachverhalte von österreichischen und grenzüberschreitenden Fällen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung ab 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann.
  • Klären Sie, ob XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X oder andere EN-16931-konforme Formate benötigt werden.
  • Prüfen Sie, ob Sie Übergangsfristen für Ausgangsrechnungen nutzen dürfen, insbesondere die Umsatzgrenze von 800.000 Euro für 2027.
  • Aktualisieren Sie Kunden- und Lieferantenstammdaten, insbesondere UID, USt-IdNr., Adressen und Steuerkennzeichen.
  • Dokumentieren Sie den Prozess für Prüfung, Freigabe, Versand und Archivierung.
  • Stimmen Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.

FAQ

Gilt die deutsche E-Rechnungspflicht auch für österreichische KMU?

Nicht automatisch. Die deutsche Pflicht betrifft vor allem bestimmte inländische B2B-Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Österreichische KMU sollten deutsche Kundenanforderungen trotzdem ernst nehmen und den konkreten Umsatz steuerlich prüfen.

Ist ein PDF ab 2025 verboten?

Nein, nicht pauschal. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen. Ein PDF ist aber keine E-Rechnung im neuen deutschen Sinn, wenn kein strukturierter Datensatz nach den Vorgaben enthalten ist. Für den Empfang zulässiger E-Rechnungen müssen Unternehmen ab 2025 vorbereitet sein.

Welche Frist ist für kleine Unternehmen besonders wichtig?

Für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von höchstens 800.000 Euro kann die Übergangsregel bis Ende 2027 relevant sein. Die Voraussetzungen sollten anhand der BMF-FAQ und mit fachlicher Beratung geprüft werden.

Was hat ViDA mit der deutschen E-Rechnung zu tun?

ViDA ist ein EU-Projekt zur Digitalisierung der Umsatzsteuer, einschließlich digitaler Meldepflichten und E-Rechnungen. Die deutsche Pflicht ist ein nationaler Schritt, der in diese Entwicklung passt, aber eigene Regeln und Fristen hat.

Welche Rolle spielt Claribill bei der Umstellung?

Claribill kann Teil Ihres Faktura- und Buchhaltungsprozesses sein. Prüfen Sie konkret, welche E-Rechnungsformate, Exportwege und Archivierungsprozesse Sie benötigen und welche davon in Ihrer eingesetzten Lösung unterstützt werden.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

So unterstützt ein klarer digitaler Ablauf

Wer Zuständigkeiten, Stammdaten und Prüfschritte einheitlich abbildet, reduziert Rückfragen und Medienbrüche. Die passenden Claribill-Funktionen bündeln die dafür relevanten Arbeitsschritte an einem Ort.

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