Alle Artikel

Offene Posten zum Monatsende: Eine Checkliste für KMU

von Claribill Redaktion·18. Juli 2026·7 Min. Lesezeit
Buchhalterin prüft offene Posten beim Monatsabschluss

Offene Posten Monatsende bedeutet: Sie prüfen systematisch, welche Rechnungen noch nicht bezahlt, falsch zugeordnet oder fachlich zu klären sind. Für KMU ist diese Monatsroutine wichtig, weil sie Liquidität, Mahnwesen, Umsatzsteuer-Abstimmung und betriebswirtschaftliche Auswertungen beeinflusst. Entscheidend ist nicht nur die Liste offener Rechnungen, sondern die Frage: Ist jeder offene Posten nachvollziehbar, fällig, korrekt verbucht und mit dem Bankkonto abgestimmt?

Der folgende Ablauf richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführung und Buchhaltung in kleinen und mittleren Unternehmen in Österreich und Deutschland. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft aber dabei, den Monatsabschluss praktisch vorzubereiten und vermeidbare Fehler zu reduzieren.

1. Was offene Posten zum Monatsende aussagen

Offene Posten sind Forderungen oder Verbindlichkeiten, die noch nicht ausgeglichen sind. In der Praxis stehen meist offene Kundenrechnungen im Vordergrund: Eine Rechnung wurde gestellt, der Zahlungseingang fehlt aber ganz oder teilweise. Ebenso wichtig sind Lieferantenrechnungen, die noch zu zahlen oder fachlich zu prüfen sind.

Für die Unternehmenssteuerung sind offene Posten mehr als eine Erinnerungsfunktion. Sie zeigen, welche Liquidität kurzfristig zu erwarten ist, wo Zahlungsverzug droht und welche Klärfälle den Monatsabschluss verzögern. Die WKO ordnet das betriebliche Rechnungswesen unter anderem als Grundlage für Planung, Kontrolle und Dokumentation ein. Genau hier setzt die Offene-Posten-Prüfung an: Sie schafft einen verlässlichen Blick auf Forderungen und Verbindlichkeiten.

Ein einfaches Beispiel: Ein KMU hat zum Monatsende zehn offene Kundenrechnungen über insgesamt 24.000 Euro. Auf den ersten Blick wirkt das wie erwarteter Zahlungseingang. Bei genauer Prüfung zeigt sich aber: 4.000 Euro sind noch nicht fällig, 2.500 Euro wurden bereits bezahlt, aber nicht zugeordnet, 1.200 Euro betreffen eine strittige Reklamation. Für die Liquiditätsplanung bleiben also nicht 24.000 Euro als kurzfristig realistische Zahlungserwartung übrig.

Die Monatsprüfung sollte daher drei Fragen beantworten:

  • Ist der offene Posten sachlich korrekt? Wurde die Leistung erbracht, die Rechnung richtig ausgestellt und an die richtige Stelle gesendet?
  • Ist der offene Posten zahlungsrelevant? Ist die Rechnung fällig, teilweise bezahlt, gutgeschrieben oder noch in Prüfung?
  • Ist der offene Posten buchhalterisch sauber? Stimmen Debitor, Kreditor, Betrag, Währung, Steuerkennzeichen und Bankzuordnung?

2. Ein praxistauglicher Ablauf für die Monatsroutine

Die Prüfung offener Posten funktioniert am besten als feste Monatsroutine. Ob Sie mit einer Buchhaltungssoftware, einem Faktura-System wie Claribill oder mit exportierten Listen arbeiten: Wichtig ist, dass die Datenquelle eindeutig ist und die gleiche Logik jeden Monat angewendet wird.

Schritt 1: Stichtag und Datenbasis festlegen

Legen Sie zuerst fest, für welchen Stichtag Sie die offenen Posten prüfen, zum Beispiel den letzten Kalendertag des Monats. Exportieren oder öffnen Sie dann die OP-Liste aus der Buchhaltung oder Faktura. Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen bis zum Stichtag enthalten sind und Zahlungen bis zu diesem Datum berücksichtigt wurden.

Typische Spalten sind Rechnungsnummer, Kunde oder Lieferant, Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum, Bruttobetrag, offener Betrag, Währung, Status, Mahnstufe und interne Notiz. Bei internationalen Geschäften können zusätzlich UID beziehungsweise USt-IdNr., Leistungsland und Steuerlogik relevant sein.

Schritt 2: Bankbewegungen abstimmen

Vergleichen Sie die OP-Liste mit den Bankbewegungen. Viele Differenzen entstehen nicht durch echte Zahlungsausfälle, sondern durch fehlende Zuordnung. Häufige Ursachen sind abweichende Verwendungszwecke, Sammelzahlungen, Teilzahlungen, Skontoabzüge oder Zahlungen von verbundenen Unternehmen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Zahlungseingänge ohne eindeutige Rechnungsnummer
  • Teilzahlungen und Restbeträge
  • Doppelte Zahlungen
  • Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Abbuchungen
  • Währungsdifferenzen bei Fremdwährungen

Eine Rechnung sollte erst dann als tatsächlich offen gelten, wenn keine passende Zahlung vorhanden ist oder ein Restbetrag nachvollziehbar bleibt.

Schritt 3: Fälligkeit und Mahnstatus prüfen

Sortieren Sie die offenen Kundenrechnungen nach Fälligkeit. Dadurch trennen Sie normale Außenstände von überfälligen Forderungen. Für das Mahnwesen ist nicht nur das Rechnungsdatum maßgeblich, sondern die vereinbarte Zahlungsbedingung und die Frage, wann die Rechnung zugegangen ist beziehungsweise typischerweise als zugegangen gilt. Rechtliche Details unterscheiden sich zwischen Österreich und Deutschland und sollten im Zweifel geprüft werden.

Ordnen Sie jede offene Kundenrechnung einer Kategorie zu:

KategorieBeispielMaßnahme
Noch nicht fälligRechnung vom 25. des Monats, Zahlungsziel laut Vereinbarung noch offenKeine Mahnung, aber in Liquiditätsplanung berücksichtigen
Fällig, aber kurz offenZahlungsziel erreicht, keine Zahlung sichtbarZahlungseingang erneut prüfen, freundliche Erinnerung erwägen
ÜberfälligFälligkeit überschritten, keine Klärung dokumentiertMahnprozess nach interner Vorgabe starten
StrittigKunde beanstandet Leistung oder BetragFachliche Klärung dokumentieren, gegebenenfalls Gutschrift prüfen
Uneinbringlich oder riskantLange offen, keine Reaktion, BonitätsproblemGeschäftsführung und Steuerberatung einbeziehen

Schritt 4: Gutschriften, Stornos und Korrekturen abgleichen

Viele OP-Listen sind zu hoch, weil Gutschriften oder Rechnungskorrekturen nicht richtig zugeordnet wurden. Prüfen Sie daher, ob zu einer offenen Rechnung eine Gutschrift existiert, ob eine Stornorechnung erstellt wurde oder ob eine korrigierte Rechnung die ursprüngliche ersetzt. Wichtig ist, dass Korrekturen nachvollziehbar dokumentiert sind und nicht nur durch manuelle Notizen verdeckt werden.

Bei umsatzsteuerlich relevanten Korrekturen gelten in Österreich und Deutschland jeweils eigene Vorschriften im Umsatzsteuergesetz. In Österreich ist insbesondere § 11 UStG für Rechnungsmerkmale relevant, in Deutschland § 14 UStG. Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung einer Berichtigung sollte bei Zweifeln mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Schritt 5: Verantwortlichkeiten und nächste Schritte festhalten

Am Ende der Prüfung sollte jeder wesentliche offene Posten einen klaren nächsten Schritt haben: Zahlung erwarten, Mahnung senden, intern klären, Gutschrift erstellen, mit der Steuerberatung besprechen oder Geschäftsführung informieren. Ohne Verantwortlichkeit bleibt die OP-Liste eine Momentaufnahme, aber kein Steuerungsinstrument.

3. Österreich und Deutschland: Wo Sie Unterschiede beachten sollten

Die kaufmännische Logik der Offene-Posten-Prüfung ist in Österreich und Deutschland ähnlich. Unterschiede bestehen vor allem bei gesetzlichen Grundlagen, Begriffen und Detailfragen im Zahlungsverzug.

Österreich

In Österreich sind für das betriebliche Rechnungswesen und die Dokumentation unter anderem die Vorgaben der Bundesabgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes relevant. Die WKO stellt grundlegende Informationen zum betrieblichen Rechnungswesen sowie zum Zahlungsverzug von Geschäftspartnern bereit. Für KMU bedeutet das praktisch: Rechnungen, Zahlungseingänge, Mahnungen und Klärungen sollten so dokumentiert werden, dass sie im Nachhinein nachvollziehbar sind.

Beim Zahlungsverzug können Verzugszinsen und angemessene Betreibungskosten eine Rolle spielen. Ob, ab wann und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, hängt vom Vertrag, von der Art des Geschäfts und von der jeweils aktuellen Rechtslage ab. Verlassen Sie sich daher nicht nur auf Standardtexte in Mahnungen, sondern prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen und ziehen Sie bei größeren Beträgen rechtlichen Rat hinzu.

Deutschland

In Deutschland sind für Rechnungen unter anderem § 14 UStG und für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung insbesondere die GoBD relevant. Beim Zahlungsverzug sind Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, vor allem zu Fälligkeit, Mahnung und Verzugsfolgen, zu prüfen. Auch hier gilt: Eine offene Rechnung ist nicht automatisch ein rechtlich unproblematischer Verzugsfall. Zugang, Zahlungsziel, Einwendungen des Kunden und vertragliche Vereinbarungen können entscheidend sein.

Für die Monatsroutine genügt häufig eine klare Trennung: buchhalterisch offen, fällig, überfällig, strittig oder in rechtlicher Prüfung. Damit vermeiden Sie, dass jede offene Rechnung automatisch gleich behandelt wird.

4. Typische Fehlerquellen und eine Checkliste

Viele Probleme bei offenen Posten entstehen nicht im Mahnwesen, sondern früher: bei Stammdaten, Rechnungserstellung, Zahlungserfassung oder interner Kommunikation. Eine monatliche Checkliste hilft, diese Fehler systematisch zu finden.

Häufige Fehlerquellen

  • Unklare Zahlungsbedingungen: Wenn Zahlungsziele in Angebot, Vertrag und Rechnung abweichen, entstehen Rückfragen und Verzögerungen.
  • Falsche Empfängerdaten: Eine Rechnung an die falsche Gesellschaft oder Kostenstelle bleibt oft länger liegen.
  • Fehlende Bestellnummern: Besonders größere Kunden zahlen häufig erst, wenn interne Referenzen vollständig sind.
  • Nicht zugeordnete Zahlungen: Zahlung ist eingegangen, OP bleibt offen, weil Verwendungszweck oder Betrag abweichen.
  • Teilzahlungen ohne Restklärung: Kleine Restbeträge sammeln sich an und verfälschen Auswertungen.
  • Gutschriften ohne Verknüpfung: Die ursprüngliche Rechnung bleibt offen, obwohl sie wirtschaftlich korrigiert wurde.
  • Mahnungen bei strittigen Fällen: Automatisches Mahnen kann Kundenbeziehungen belasten, wenn eine fachliche Reklamation offen ist.

Checkliste: Offene Posten Monatsende

PrüfpunktErledigt?Hinweis
OP-Liste zum richtigen Stichtag erstelltEinheitlichen Monatsstichtag verwenden
Alle Rechnungen bis zum Stichtag berücksichtigtAuch spät erstellte Monatsrechnungen prüfen
Bankbewegungen vollständig abgeglichenTeilzahlungen und Sammelzahlungen beachten
Offene Beträge nach Fälligkeit sortiertFällig, überfällig und noch nicht fällig trennen
Gutschriften und Stornos zugeordnetKeine doppelten oder veralteten Forderungen ausweisen
Strittige Fälle markiertReklamation, Leistungsnachweis oder Preisfrage dokumentieren
Mahnstatus geprüftRechtliche Voraussetzungen je Land beachten
Wesentliche Risiken an Geschäftsführung gemeldetBesonders bei hohen Beträgen oder langen Laufzeiten
Nächste Schritte je Posten festgelegtVerantwortliche Person und Termin notieren

Für KMU lohnt sich zusätzlich eine kurze Monatsauswertung: Summe offener Kundenforderungen, davon überfällig, größte Einzelposten, strittige Beträge und erwartete Zahlungseingänge im nächsten Monat. Diese Kennzahlen sind oft aussagekräftiger als eine lange unsortierte OP-Liste.

Wenn Sie Claribill oder ein anderes System für Faktura und Buchhaltung nutzen, achten Sie darauf, dass Stammdaten, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstatus gepflegt sind. Software kann nur dann verlässliche Auswertungen liefern, wenn die zugrunde liegenden Daten konsequent aktualisiert werden.

FAQ: Offene Posten Monatsende

Wie oft sollten KMU offene Posten prüfen?

Mindestens zum Monatsende. Bei angespannter Liquidität, vielen Teilzahlungen oder hohem Rechnungsvolumen kann eine wöchentliche Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass die Prüfung regelmäßig und nach gleicher Logik erfolgt.

Ist jede überfällige Rechnung automatisch ein Mahnfall?

Nicht unbedingt. Vor einer Mahnung sollten Sie prüfen, ob eine Zahlung bereits eingegangen ist, ob eine Reklamation vorliegt oder ob die Rechnung formale Mängel enthält. Die rechtlichen Voraussetzungen für Zahlungsverzug unterscheiden sich im Detail zwischen Österreich und Deutschland.

Sollten auch Lieferantenrechnungen in die OP-Prüfung einbezogen werden?

Ja. Offene Verbindlichkeiten sind für die Liquiditätsplanung ebenso wichtig wie offene Forderungen. Außerdem helfen sie, Skontofristen, Zahlungsprioritäten und mögliche Rückfragen frühzeitig zu erkennen.

Was tun bei kleinen Restbeträgen?

Kleine Restbeträge sollten nicht dauerhaft in der OP-Liste stehen bleiben. Prüfen Sie, ob es sich um Skonto, Rundungsdifferenzen, Bankspesen, Teilzahlungen oder echte offene Beträge handelt. Die buchhalterische Behandlung sollte mit der Buchhaltung oder Steuerberatung abgestimmt werden.

Welche Unterlagen sollten dokumentiert werden?

Bewahren Sie Rechnung, Zahlungsnachweis, Schriftverkehr, Mahnungen, Reklamationen, Gutschriften und interne Klärnotizen nachvollziehbar auf. In Österreich und Deutschland gelten unterschiedliche Aufbewahrungs- und Ordnungsvorschriften, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

So unterstützt ein klarer digitaler Ablauf

Wer Zuständigkeiten, Stammdaten und Prüfschritte einheitlich abbildet, reduziert Rückfragen und Medienbrüche. Die passenden Claribill-Funktionen bündeln die dafür relevanten Arbeitsschritte an einem Ort.

Passende Beiträge im Claribill-Blog

Quellen und weiterführende Informationen

Verwandte Artikel

Kommentare

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten.

    Kommentar schreiben

    Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung gemäß Datenschutzerklärung zu. Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft.